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Flugbetriebseinweisung

Diese Seite gibt eine umfassende Information über den Ablauf des Flugbetriebs auf dem Segelfluggelände

Segelfluggelände Kammermamrk - Flugbetriebseinweisung

Flugplatzgemeinschaft Pritzwalk-Kammermark (FPK)
Akademische Fliegergruppe Berlin e.V. (Akaflieg)
Akademische Fliegervereinigung Berlin e.V. (AFV)

Segelfluggelände Kammermark
Flugbetriebseinweisung

0. Inhalt

1. Einleitung

2. Lage und Ansicht des Platzes

3. Zulassung
    3.1 Platzhalter
    3.2 Flugbetriebsordnung

4. Verantwortlichkeiten
   4.1 Pilot
    4.2 Fluglehrer
    4.3 Flugleiter
    4.4 Startleiter
    4.5 Windenfahrer

5. Rechtliche Grundlagen
    5.1 S.B.O.
    5.2 Startwindenfahrerbestimm.
    5.3 Ausbildungshandbuch

6. Praktischer Flugbetrieb
    6.1 Aufbau
    6.2 Durchführung
    6.3 Ende

7. Betriebsfahrzeuge
    7.1 Winde
    7.2 Pitty
    7.3 Rettungsfahrzeug
    7.4 Startwagen
    7.5 Sonstige Fahrzeuge

8. Fliegerische Ziele
    8.1 Ausbildung
    8.2 Leistungsflug - DMST
    8.3 Lustflug

9. Widrigkeiten
    9.1 Störungen
    9.2 Unfall
    9.3 Versicherungen

10. Ordnung
    10.1 im Startwagen
    10.2 in der Flugleitung
    10.3 und überhaupt

1. Einleitung

Segelfliegen ist eine der schönsten Nebensachen der Welt und es ist im Grunde ein harmloses Vergnügen, wenn man die Spielregeln beachtet und niemals den Respekt verliert.

Eine Unterschätzung oder Nachlässigkeit an der falschen Stelle kann tödlich sein, oder zumindest andere ernsthafte Folgen haben.

Bisher haben wir unseren Flugbetrieb in Kammermark weitgehend störungs- und unfallfrei durchgeführt und so soll es auch bleiben.

Besonders auch, weil alle unsere Aktivitäten auf unserem Fluggelände in Kammermark, von vielen - von uns unbemerkt - sehr aufmerksam beobachtet werden. Seien es die direkten Nachbarn, der Nachbarverein, die Stadt, andere Vereine des LVB und des LLVB und natürlich die Behörden.

Aber allein schon aus eigenem Interesse sollten wir streng darauf achten, daß der Flugbetrieb in Kammermark diszipliniert und regelgerecht abläuft und damit ist schon fast die Gewähr für eine weitere schöne und problemarme Flugsaison gegeben.

Diese Flugbetriebseinweisung dient den Neulingen und den Gästen zur Einführung und den "Experten" zur Erinnerung

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2. Lage und Ansicht des Platzes

Das Segelfluggelände Kammermark liegt nördlich der Stadt Pritzwalk in der Prignitz, einer Endmoränen-Landschaft in thermisch recht günstiger Lage. Es fehlen markante natürliche Landschaftsmekmale als Orientierungshilfen. So muß man sich an künstliche halten wie z.B. die A24 nördlich des Platzes, die B103 östlich des Platzes, die Stadt Pritzwalk u.a.


Lage des Segelfluggeländes Kammermark

Lageplan des Segelfluggeländes Kammermark

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3. Zulassung

Das Segelfluggelände Kammermark ist nach den einschlägigen luftfahrtrechtlichen Bestimmungen, hauptsächlich der LuftVZO zugelassen. Die Zulassung wurde in den NfL I-169/94 veröffentlicht.
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3.1 Platzhalter

Betreiber des Segelfluggeländes und damit Platzhalter ist die Flugplatzgemeinschaft Pritzwalk-Kammermark FPK, das ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die von den beiden Vereinen Akaflieg Berlin und AFV Berlin gleichberechtigt gebildet wird. Sie führt sämtliche Geschäfte im Zusammenhang mit dem Flugplatzgelände.
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3.2 Flugbetriebsordnung

Die Durchführung des Flugbetriebs erfolgt nach der Flugbetriebsordnung, die in Abstimmung mit dem Nachbarplatz, dem Sonderlandeplatz Pritzwalk aufgestellt wurde und in der z.B. die Lage der Platzrunden festgelegt ist.

Eine Standard-Platzrunde gem. S.B.O. sieht grundsätzlich so aus:

Die Platzrunden in Kammermark sind wie folgt festgelegt:

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4. Verantwortlichkeiten

4.1 Pilot

Nach § 2 LuftVO ist jedes Luftfahrzeug im Fluge und am Boden von einem verantwortlichen Luftfahrzeugführer zu führen.

Es besteht Informationspflicht, man kann sich also nicht herausreden, man habe es nicht gewußt.

Jeder Pilot muß daher alle luftrechtlichen Vorschriften und die Segelflugsport-Betriebsordnung(S.B.O.) für die beabsichtigte Flugaufgabe kennen und beachten.
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4.2 Fluglehrer - Flugschüler

Akaflieg und AFV bilden eine Ausbildungsgemeinschaft. Insofern sind die am Platz eingesetzten Fluglehrer unabhängig von der Vereinszugehörigkeit allen Flugschülern weisungsberechtigt. Flugschüler fliegen nur nach Auftrag durch einen Fluglehrer. Dieser Flugauftrag erfolgt mündlich, er muß schriftlich erfolgen, wenn der beabsichtigte Flug außerhalb der Sichtweite des Fluglehrers führt. Fluglehrer führen die Aufsicht, und Aufsicht kann man nur führen, wenn man auch da ist und den Flugbetrieb beobachten kann. Es daher keine Unsicherheiten über den Begriff Aufsicht geben.
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4.3 Flugleiter

Der Flugleiter ist ein behördlich anerkannter Vertreter des Flugplatzhalters und nimmt dessen Aufgaben und Verantwortung gem § 45 LuftVZO wahr. Er achtet auf die Einhaltung der für den Flugplatz erlassenen Flugbetriebsordnung, der festgesetzten Platzrundenregelung und die sichere Durchführung des Flugbetriebs. Er hat zwar keine hoheitlichen Aufgaben, aber er kann und muss die Polizei zur Abwehr von Gefahren anrufen. (Siehe Dienstanweisung für Flugleiter). Er kann sich zur Unterstützung einen Startleiter heranziehen.
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4.4 Startleiter

Der Startleiter sorgt für den reibungslosen Startbetrieb, kommuniziert mit der Winde, gibt die Startkommandos und führt die Startliste entweder rechnergetützt mit dem KM-Manager oder manuell dann aber (leserlich!!!!!).
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5. Rechtliche Grundlagen

Natürlich gibt es eine Fülle luftfahrtspezifischer Gesetze und Verordnungen, die hier nicht alle behandelt werden können. Von Interesse sind die für die praktische Durchführung wichtigen Regeln
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5.1 S.B.O.

Die vom DAeC herausgegebene Segelflugsport-Betriebsordnung (S.B.O) regelt den Betriebsablauf für die einzelnen Startverfahren und das Thermikfliegen. Sie ist Bestandteil der Platzzulassung und der Ausbildungsgenehmigung.
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5.2 Startwindenfahrerbestimmungen

Für die Ausbildung von Startwindenfahrern und die Tätigkeit von anerkannten Startwindenfahrern innerhalb des DAeC gelten die "Startwindenfahrer-Bestimmungen".

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5.3 Ausbildungshandbuch

Die Segelflugausbildung erfolgt auf der Grundlage der von der zuständigen Luftfahrtbehörde erteilten Ausbildungserlaubnis. Diese und die entsprechenden Anweisungen sind im Ausbildungshandbuch enthalten, das in der Flugleitung für JEDEN einsehbar ist.

Fragen hierzu beantwortet jeder Fluglehrer oder der Ausbildungsleiter.
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6. Praktischer Flugbetrieb

Am praktischen Flugbetrieb darf nur teilnehmen, wer körperlich und geistig fit ist. Nach Alkoholgenuß ist eine ausreichende Ruhepause einzulegen. Mit einem "Kater" zu fliegen macht keinen Spaß, ist gefährlich und nicht zulässig.

Der Flugbetriebstag beginnt um 9:00 Ortszeit mit dem Briefing, das der diensthabende Flugleiter leitet. Dort werden organisatorische Dinge, der Wetterbericht, daraus resultierend die Tagesaufgaben besprochen und die Flugzeuge verteilt. Wer um 9:00 nicht da ist hat kein Segel-Flugrecht für diesen Tag.

Der Flugbetrieb wird von beiden Vereinen gleichberechtigt und kooperativ durchgeführt.

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6.1 Aufbau

Die voraussichtlich benötigten Flugzeuge werden aus der Halle geschoben, gecheckt und für die Flugaufgaben vorbereitet und ausgerüstet. Erst dann erfolgt der Transport zum Startplatz.

Die Betriebsfahrzeuge werden aufgetankt und bestimmungsgemäß ausgerüstet.

Je nach Windrichtung erfolgt der Startaufbau auf der Ost- bzw. Westseite des Flugplatzes. Unnötiges und zeitraubendes Hin- und Herfahren kann durch gute Vorbereitung vermieden werden.
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6.2 Durchführung

Die Durchführung des Flugbetriebs erfolgt nach den Regeln der S.B.O. Alle Teilnehmer am Flugbetrieb müssen darauf achten, Dass stets die richtigen Sollbruchstellen verwendet werden
 

Schwarz 1000 daN Doppelsitzer

Braun 850 daN

Rot 750 daN GfK-Einsitzer

Blau 600 daN Holz-Einsitzer

Weiß 500 daN
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6.3 Verhalten am Start

Man sollte sich so am Start verhalten, daß der Flugbetrieb möglichst zügig aber stressfrei abläuft und dazu kann jeder etwas beitragen. Auch wenn die Segelflugzeuge nur ein- oder doppelsitzig geflogen werden, muss man Segelflug als Mannschaftssport betrachten, denn um in die Luft zu kommen braucht man eine Bodenmannschaft, der zwangsläufig jeder mal angehört. Die Aufgaben der Bodenmannschaft liegen hauptsächlich im Zurückschieben der gelandeten Flugzeuge (Autos sollten nur in Ausnahmefällen benutzt werden, schon gar nicht das Rettungsfahrzeug) und in der Startvorbereitung.

Je umsichtiger und zügiger das abläuft, umso mehr Starts lassen sich durchziehen.

Hut - Fallschirme - Kuller - richtiges Seil - Daumen beim Einklinken
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6.4 Ende des Flugbetriebs

Der Flugbetrieb endet in der Regel SS-10, bzw sonntags für die AFV um 19:00 Ortszeit. Im Startwagen hängt eine aktuelle Liste der SS. Der Flugbetrieb endet mit dem Waschen und Säubern der Flugzeuge, dem Einräumen, dem Anschluss der Batterien an die Ladegeräte, dem Entrümpeln von Startwagen und Pitty, sowie dem Garagieren aller Fahrzeuge.

!!!!!!!!!!!  Alle Türen der Betriebsgebäude und der Unterkunft sind tagsüber, abends und besonders am Sonntag vor der Heimfahrt, also immer abzuschließen  !!!!!!!!!!!!!

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7. Betriebsfahrzeuge

7.1 Winde

Es gibt zwei Winden, die nur von lizensierten und eingewiesenen Startwindenfahrern gefahren, aufgebaut und betrieben werden dürfen.

Grundsätzlich dü die Winden wegen ihres Gewichtes zur Schonung des Platzes nicht quer über den Platz, sondern jeweils an den Rändern des Zurollweges und des Flugfeldes fahren.

Es haben sich folgende Lichtsignale bewährt:

Lichtsignale der Winde

 
Gelbes Blinklicht

Gefahr - Hände weg vom Seil

Pitty: stehen bleiben


 
 
Weißes Licht

Alles klar - Seil kann angefaßt werden

Pitty: weiterfahren

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7.2 Pitty

Das Seil-Rückholfahrzeug, genannt Pitty (Lepo), darf auch nur von eingewiesenen Personen gefahren werden. Der Fahrer muss insbesondere mit den Lichtsignalen der Winde vertraut sein. Eine umsichtiger Pittyfahrer kann erheblich zur Beschleunigung des Flugbetriebs beitragen. Das bedeutet aber nicht, daß man mit maximaler Geschwindigkeit über den Platz jagt. Das tut weder dem Pitty noch dem Platz gut. (Max 40 km/h). Man fährt nach dem 1. Seil wieder los.

Pfützen sollten weiträumig umfahren werden, sonst werden sie immer tiefer. Wenn denn schon Kinder mitfahren, sollten die Fenster geschlossen sein. Hände und Köpfe dürfen wegen Abreißgefahr nicht herausgehalten werden.

Abgerissene Kardeelen (Sollbruchstellen) und Seilreste dürfen nicht auf dem Platz liegen bleiben.
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7.3 Rettungsfahrzeug

In der Platzzulassung ist ein Rettungsfahrzeug mit entsprechender Ausrüstung vorgeschrieben. Das Rettungsfahrzeug hat stets in betriebsbereitem Zustand und mit komplettem Inhalt an der Startstelle zu stehen, um bei Unfällen rasche Hilfe bringen zu können. Z.B. darf die Starter-Batterie nicht ausgebaut und anderweitig eingesetzt werden.

Auf keinen Fall sollte das Rettungsfahrzeug zum Kinderspielplatz "aufgewertet" oder zum Spazierenfahren benutzt werden.


Feuerlösch- und Rettungseinrichtung gem. NfL I-72/83Rettungsfahrzeug - Inventarliste

1 Kraftfahrzeug (Rettungswagen, fahrtüchtig) mit folgender Ausrüstung

    2 Handfeuerlöscher mit je 12 kg Trockenpulver für alle Brandklassen

    2 Handfeuerlöscher mit je 6 kg Trockenpulver für alle Brandklassen

    1 Kappmesser

    1 Feuerwehraxt

    1 Einreißhaken mit Stiel

    1 Handblechschere

    1 Handsäge (Fuchsschwanz)

    1 Handmetallsäge

    1 Bolzenschneider

    1 Feuerlöschdecke

    2 Paar feuerbest. (Schweisser-)Handschuhe

    1 Krankentrage (zusammenlegbar) incl. Schutzbezug

    2 Decken

    1 Verbandskasten VK DIN 14142


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7.4 Startwagen

Der Startwagen ist der Arbeitsplatz des Flug-/Startleiters, der sorgfältig die Startliste führt und den Telefonverkehr (ohne Schnörkel) mit der Winde abwickelt. Er muss ein freies Sichtfeld haben.

Daneben nimmt der Startwagen eine Reihe nützlicher Utensilien auf, die man für einen angenehmen Aufenthalt am Start braucht. Es sollte dort auch ein Abfallbehälter sein, der den Müll aufnimmt.

Kippen und anderer Müll gehören nicht auf den Boden. Glasscherben und Drahtreste werden von barfuß laufenden Fliegern automatisch eingesammelt.
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7.5 Sonstige Fahrzeuge

Privatfahrzeuge sollten zur Schonung des Platzes möglichst wenig auf den Platz fahren und da auch nur die Randwege benutzen.
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8. Fliegerische Ziele

8.1 Ausbildung

Akaflieg und AFV bilden eine Ausbildungsgemeinschaft und sind Vereinsausbildungsbetriebe der nichtgewerblichen Luftfahrerschule LV Berlin. Wir bilden unseren fliegerischen Nachwuchs selbst aus. Die Voraussetzungen hierfür sind die Ausbildungsflugzeuge, die Fluglehrer und natürlich die Flugschüler. Die Ausbildungsflugzeuge stehen fast immer zur Verfügung, es sei denn es ist gutes Überlandflugwetter. Jedes Wochenende stehen ein bis zwei Fluglehrer gem. Fluglehrer-Dienstplan zur Verfügung.

Nur zeigt die Erfahrung, daß die Flugschüler nicht so häufig anzutreffen sind, wie es dem Fortschritt ihrer Ausbildung dienlich wäre.
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8.2 Leistungsflug - DMST

Ein wichtiges satzungsmäßigen Ziel beider Vereine ist der Leistungs- (sprich) Überlandflug. Der sollte so oft wie möglich praktiziert und auch dokumentiert werden.

Einzelheiten sind auf der DMST-Seite des LV-Berlin zu finden

Um es mal scharf zu formulieren, wer das nicht, oder schlampig tut, verhält sich vereinsschädigend. Die Leistungsstärke eines Vereins und eines Platzes wird nicht zuletzt an den geflogenen Überlandkilometern gemessen, was sich letztlich in den finanziellen Förderungen niederschlägt.
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8.3 Lustflug

Natürlich soll Fliegen Spaß machen und man kann und soll auch just for fun fliegen. Jedoch sollte der Leistungsflug Vorrang haben, der ja auch Spaß macht.

Unter Spaßfliegen verstehen manche aber auch kunstflugartige Manöver und geile (sprich niedrige "wettbewerbslike") Überflüge.

Das Üben von Grenzflugzuständen gehört hier natürlich nicht hin.

Kunstflug ist generell und besonders natürlich am Platz nur unter Beachtung der geltenden Vorschriften erlaubt.

Flug- und Startleiter dürfen ungenehmigten Kunstflug am Platz nicht zulassen, wenn sie sich nicht selbst rechtliche Probleme einfangen wollen.

Was weiter weg passiert, wird nur durch die persönliche Disziplin kontrolliert.

Niedrige Überflüge zu "Trainingszwecken" sollten wenn überhaupt nur von erfahrenen Piloten zelebriert werden und zwar mit ausreichender Fahrtreserve - nie quer zum Platz und auf gar keinen Fall darf der Flugweg über Häuser führen. !!!Verstöße muß der Flugleiter mit Startverbot ahnden.!!! Waghalsige Flugmanöver gehen oft gut, oft aber auch nicht. Gute Beispiele werden ignoriert - Schlechte werden nachgemacht!
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9. Widrigkeiten

9.1 Störungen

Startunterbrechungen sind die häufigste Art der Störung des Flugbetriebs. Dazu gehört der Seilriß, der in der Ausbildung geübt wird. Nach dem Seilriß nach Lee wegkurven.

Wetterbedingte Störungen des Flugbetriebs sind hauptsächlich bei gewittrigen Wetterlagen zu erwarten. Hier sollte mit dem Abruch des Flugbetriebs nicht bis zum "GehtNichtMehr" hinausgezögert werden. Gewitterböen sind oft recht heftig und schon manches Flugzeug hat eine solche nicht überlebt. Gewittrige Schauer sind oft sehr ergiebig und durchnässen Mensch und Gerät ganz schnell.
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9.2 Unfall

Es muß nicht immer gleich ein Flugunfall sein. Jeder hat einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und sollte mit den Grundregeln vertraut sein.
Zur Auffrischung: http://www.drk.de/erstehilfe

Bei schweren Unfällen ist in jedem Fall ein Arzt zu holen.

Telefonnummern hängen am Infobrett in der Flugleitung überm Telefon.

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9.3 Versicherungen

Man kann sich nicht gegen jedes Risiko versichern und es ist einfach besser, eine Versicherung garnicht erst in Anspruch nehmen zu müssen. So sollte man für sich und manchmal auch für andere mitdenken und handeln.

Folgende Versicherungen bestehen:

    Haftpflichtversicherung

    Unfallversicherung

    Fluglehrer-Haftpflichtversicherung

    Passagier-Haftpflichtversicherung D-1877,D-3056,D-KOOT

    Halter-Haftpflichtversicherung

    Kasko-Versicherung D-3056 und D-KOOT

    Sitzplatz-Unfallversicherung für D-KOOT


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10. Ordnung und Hektik

Ordnung ist das halbe Leben, weil als ein wichtiger Sicherheitsaspekt und ein Beschleuniger für Abläufe jedweder Art anzusehen ist.

10.1 im Startwagen und Pitty

Erfahrungsgemäß sehen Startwagen und Pitty aus wie Sau. Das muß nicht sein und jeden Abend sollten beide entrümpelt werden.

In Erinnerung rufen muß man auch, daß die Startlisten Dokumente darstellen und daß sie nur von Schreibkundigen mit funktionierendem Schreibgerät lückenlos ausgefüllt werden müssen.
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10.2 in der Flugleitung

Die Flugleitung ist ein Betriebsraum, der in der Zulassung vorgeschrieben ist und in dem nur die für den Flugbetrieb relevanten Dinge was zu suchen haben und die man nicht erst unter einem Haufen Müll selbst suchen muß.
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10.3 und überhaupt

Vor Überlandflügen Flugzeug, Hänger und Ausrüstung bereits an der Halle komplettieren. Persönliche Ausrüstung, Überland-Utensilien, Flugbücher, Ausbildungsunterlagen ständig aktualisieren.

An dieser Stelle sei noch ein Hinweis auf das sorgfältige Eintragen in die Telefon-/Internetnutzungsliste und die Anwesenheitslisten angebracht, sowie das korrekte Ringaufhängen vor Getränkegenuß. Hinterher vergißt man es leicht.

10.4 Hektik

Hektik und Stress sind wie im richtigen Leben vermeidbar, wenn sauber und überlegt vorbereitet und gehandelt wird.

"Schnell - schnell" hat schon häufig zu Unfällen und zu Käschtle geführt.
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11. Schluss

Bei Beachtung der genannten Punkte steht einer erfolgreichen Flugsaison, Fluglager, etc. nun nichts mehr im Wege.


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