Flugbetriebseinweisung
Diese Seite gibt eine umfassende Information über den Ablauf des Flugbetriebs auf dem Segelfluggelände
Flugplatzgemeinschaft Pritzwalk-Kammermark (FPK)
Akademische Fliegergruppe Berlin e.V. (Akaflieg)
Akademische Fliegervereinigung Berlin e.V. (AFV)
Segelfluggelände Kammermark
Flugbetriebseinweisung
Segelfliegen ist eine der schönsten Nebensachen der Welt und es ist im Grunde ein harmloses Vergnügen, wenn man die Spielregeln beachtet und niemals den Respekt verliert.
Eine Unterschätzung oder Nachlässigkeit an der falschen Stelle kann tödlich sein, oder zumindest andere ernsthafte Folgen haben.
Bisher haben wir unseren Flugbetrieb in Kammermark weitgehend störungs- und unfallfrei durchgeführt und so soll es auch bleiben.
Besonders auch, weil alle unsere Aktivitäten auf unserem Fluggelände in Kammermark, von vielen - von uns unbemerkt - sehr aufmerksam beobachtet werden. Seien es die direkten Nachbarn, der Nachbarverein, die Stadt, andere Vereine des LVB und des LLVB und natürlich die Behörden.
Aber allein schon aus eigenem Interesse sollten wir streng darauf achten, daß der Flugbetrieb in Kammermark diszipliniert und regelgerecht abläuft und damit ist schon fast die Gewähr für eine weitere schöne und problemarme Flugsaison gegeben.
Diese Flugbetriebseinweisung dient den Neulingen und den Gästen zur Einführung und den "Experten" zur Erinnerung
2. Lage und Ansicht des Platzes
Das Segelfluggelände Kammermark liegt nördlich der Stadt Pritzwalk in der Prignitz, einer Endmoränen-Landschaft in thermisch recht günstiger Lage. Es fehlen markante natürliche Landschaftsmekmale als Orientierungshilfen. So muß man sich an künstliche halten wie z.B. die A24 nördlich des Platzes, die B103 östlich des Platzes, die Stadt Pritzwalk u.a.
Lage des Segelfluggeländes Kammermark
Lageplan des Segelfluggeländes Kammermark
Das Segelfluggelände Kammermark ist nach den einschlägigen
luftfahrtrechtlichen Bestimmungen, hauptsächlich der LuftVZO zugelassen.
Die Zulassung wurde in den NfL I-169/94 veröffentlicht.
Betreiber des Segelfluggeländes und damit Platzhalter
ist die Flugplatzgemeinschaft Pritzwalk-Kammermark FPK,
das ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die von den beiden
Vereinen Akaflieg
Berlin und AFV Berlin
gleichberechtigt gebildet wird. Sie führt sämtliche Geschäfte
im Zusammenhang mit dem Flugplatzgelände.
Die Durchführung des Flugbetriebs erfolgt nach der Flugbetriebsordnung, die in Abstimmung mit dem Nachbarplatz, dem Sonderlandeplatz Pritzwalk aufgestellt wurde und in der z.B. die Lage der Platzrunden festgelegt ist.
Eine Standard-Platzrunde gem. S.B.O. sieht grundsätzlich so aus:

Die Platzrunden in Kammermark sind wie folgt festgelegt:

Nach § 2 LuftVO ist jedes Luftfahrzeug im Fluge und am Boden von einem verantwortlichen Luftfahrzeugführer zu führen.
Es besteht Informationspflicht, man kann sich also nicht herausreden, man habe es nicht gewußt.
Jeder Pilot muß daher alle luftrechtlichen Vorschriften
und die Segelflugsport-Betriebsordnung(S.B.O.) für die beabsichtigte
Flugaufgabe kennen und beachten.
Akaflieg und AFV bilden eine Ausbildungsgemeinschaft.
Insofern sind die am Platz eingesetzten Fluglehrer unabhängig von
der Vereinszugehörigkeit allen Flugschülern weisungsberechtigt.
Flugschüler fliegen nur nach Auftrag durch einen Fluglehrer.
Dieser Flugauftrag erfolgt mündlich, er muß schriftlich erfolgen,
wenn der beabsichtigte Flug außerhalb der Sichtweite des Fluglehrers
führt. Fluglehrer führen die Aufsicht, und Aufsicht kann man
nur führen, wenn man auch da ist und den Flugbetrieb beobachten kann.
Es daher keine Unsicherheiten über den Begriff Aufsicht geben.
Der Flugleiter ist ein behördlich anerkannter Vertreter
des Flugplatzhalters und nimmt dessen Aufgaben und Verantwortung gem §
45 LuftVZO wahr. Er achtet auf die Einhaltung der für den Flugplatz
erlassenen Flugbetriebsordnung, der festgesetzten Platzrundenregelung und
die sichere Durchführung des Flugbetriebs. Er hat zwar keine hoheitlichen
Aufgaben, aber er kann und muss die Polizei zur Abwehr von Gefahren
anrufen. (Siehe Dienstanweisung für Flugleiter). Er kann sich zur Unterstützung einen Startleiter heranziehen.
Der Startleiter sorgt für den reibungslosen Startbetrieb,
kommuniziert mit der Winde, gibt die Startkommandos und führt die
Startliste entweder rechnergetützt mit dem KM-Manager oder manuell dann aber (leserlich!!!!!).
Natürlich gibt es eine Fülle luftfahrtspezifischer
Gesetze und Verordnungen, die hier nicht alle behandelt werden können. Von Interesse sind die für die praktische Durchführung
wichtigen Regeln
Die vom DAeC herausgegebene Segelflugsport-Betriebsordnung
(S.B.O) regelt den Betriebsablauf für die einzelnen Startverfahren
und das Thermikfliegen. Sie ist Bestandteil der Platzzulassung und der Ausbildungsgenehmigung.
5.2 Startwindenfahrerbestimmungen
Für die Ausbildung von Startwindenfahrern und die Tätigkeit von anerkannten Startwindenfahrern innerhalb des DAeC gelten die "Startwindenfahrer-Bestimmungen".
Die Segelflugausbildung erfolgt auf der Grundlage der von der zuständigen Luftfahrtbehörde erteilten Ausbildungserlaubnis. Diese und die entsprechenden Anweisungen sind im Ausbildungshandbuch enthalten, das in der Flugleitung für JEDEN einsehbar ist.
Fragen hierzu beantwortet jeder Fluglehrer oder der Ausbildungsleiter.
Am praktischen Flugbetrieb darf nur teilnehmen, wer körperlich und geistig fit ist. Nach Alkoholgenuß ist eine ausreichende Ruhepause einzulegen. Mit einem "Kater" zu fliegen macht keinen Spaß, ist gefährlich und nicht zulässig.
Der Flugbetriebstag beginnt um 9:00 Ortszeit mit dem Briefing, das der diensthabende Flugleiter leitet. Dort werden organisatorische Dinge, der Wetterbericht, daraus resultierend die Tagesaufgaben besprochen und die Flugzeuge verteilt. Wer um 9:00 nicht da ist hat kein Segel-Flugrecht für diesen Tag.
Der Flugbetrieb wird von beiden Vereinen gleichberechtigt und kooperativ durchgeführt.
Die voraussichtlich benötigten Flugzeuge werden aus der Halle geschoben, gecheckt und für die Flugaufgaben vorbereitet und ausgerüstet. Erst dann erfolgt der Transport zum Startplatz.
Die Betriebsfahrzeuge werden aufgetankt und bestimmungsgemäß ausgerüstet.
Je nach Windrichtung erfolgt der Startaufbau auf der Ost- bzw. Westseite des Flugplatzes. Unnötiges
und zeitraubendes Hin- und Herfahren kann durch gute Vorbereitung vermieden
werden.
Die Durchführung des Flugbetriebs erfolgt nach den
Regeln der S.B.O. Alle Teilnehmer am Flugbetrieb müssen darauf achten, Dass stets die richtigen Sollbruchstellen verwendet werden
Schwarz 1000 daN Doppelsitzer
Braun 850 daN
Rot 750 daN GfK-Einsitzer
Blau 600 daN Holz-Einsitzer
Man sollte sich so am Start verhalten, daß der Flugbetrieb möglichst zügig aber stressfrei abläuft und dazu kann jeder etwas beitragen. Auch wenn die Segelflugzeuge nur ein- oder doppelsitzig geflogen werden, muss man Segelflug als Mannschaftssport betrachten, denn um in die Luft zu kommen braucht man eine Bodenmannschaft, der zwangsläufig jeder mal angehört. Die Aufgaben der Bodenmannschaft liegen hauptsächlich im Zurückschieben der gelandeten Flugzeuge (Autos sollten nur in Ausnahmefällen benutzt werden, schon gar nicht das Rettungsfahrzeug) und in der Startvorbereitung.
Je umsichtiger und zügiger das abläuft, umso mehr Starts lassen sich durchziehen.
Hut - Fallschirme - Kuller - richtiges Seil - Daumen beim Einklinken
Der Flugbetrieb endet in der Regel SS-10, bzw sonntags für die AFV um 19:00 Ortszeit. Im Startwagen hängt eine aktuelle Liste der SS. Der Flugbetrieb endet mit dem Waschen und Säubern der Flugzeuge, dem Einräumen, dem Anschluss der Batterien an die Ladegeräte, dem Entrümpeln von Startwagen und Pitty, sowie dem Garagieren aller Fahrzeuge.
!!!!!!!!!!! Alle Türen der Betriebsgebäude und der Unterkunft sind tagsüber, abends und besonders am Sonntag vor der Heimfahrt, also immer abzuschließen !!!!!!!!!!!!!
Es gibt zwei Winden, die nur von lizensierten und eingewiesenen Startwindenfahrern gefahren, aufgebaut und betrieben werden dürfen.
Grundsätzlich dü die Winden wegen ihres Gewichtes zur Schonung des Platzes nicht quer über den Platz, sondern jeweils an den Rändern des Zurollweges und des Flugfeldes fahren.
Es haben sich folgende Lichtsignale bewährt:
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- Hände weg vom Seil Pitty: stehen bleiben |
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Alles klar - Seil kann angefaßt werden Pitty: weiterfahren |
Das Seil-Rückholfahrzeug, genannt Pitty (Lepo), darf auch nur von eingewiesenen Personen gefahren werden. Der Fahrer muss insbesondere mit den Lichtsignalen der Winde vertraut sein. Eine umsichtiger Pittyfahrer kann erheblich zur Beschleunigung des Flugbetriebs beitragen. Das bedeutet aber nicht, daß man mit maximaler Geschwindigkeit über den Platz jagt. Das tut weder dem Pitty noch dem Platz gut. (Max 40 km/h). Man fährt nach dem 1. Seil wieder los.
Pfützen sollten weiträumig umfahren werden, sonst werden sie immer tiefer. Wenn denn schon Kinder mitfahren, sollten die Fenster geschlossen sein. Hände und Köpfe dürfen wegen Abreißgefahr nicht herausgehalten werden.
Abgerissene Kardeelen (Sollbruchstellen) und Seilreste
dürfen nicht auf dem Platz liegen bleiben.
In der Platzzulassung ist ein Rettungsfahrzeug mit entsprechender Ausrüstung vorgeschrieben. Das Rettungsfahrzeug hat stets in betriebsbereitem Zustand und mit komplettem Inhalt an der Startstelle zu stehen, um bei Unfällen rasche Hilfe bringen zu können. Z.B. darf die Starter-Batterie nicht ausgebaut und anderweitig eingesetzt werden.
Auf keinen Fall sollte das Rettungsfahrzeug zum Kinderspielplatz
"aufgewertet" oder zum Spazierenfahren benutzt werden.
Feuerlösch- und Rettungseinrichtung gem. NfL I-72/83Rettungsfahrzeug - Inventarliste
1 Kraftfahrzeug (Rettungswagen, fahrtüchtig) mit folgender Ausrüstung
- 2 Handfeuerlöscher mit je 12 kg Trockenpulver für
alle Brandklassen
2 Handfeuerlöscher mit je 6 kg Trockenpulver für alle Brandklassen
1 Kappmesser
1 Feuerwehraxt
1 Einreißhaken mit Stiel
1 Handblechschere
1 Handsäge (Fuchsschwanz)
1 Handmetallsäge
1 Bolzenschneider
1 Feuerlöschdecke
2 Paar feuerbest. (Schweisser-)Handschuhe
1 Krankentrage (zusammenlegbar) incl. Schutzbezug
2 Decken
1 Verbandskasten VK DIN 14142
Der Startwagen ist der Arbeitsplatz des Flug-/Startleiters, der sorgfältig die Startliste führt und den Telefonverkehr (ohne Schnörkel) mit der Winde abwickelt. Er muss ein freies Sichtfeld haben.
Daneben nimmt der Startwagen eine Reihe nützlicher Utensilien auf, die man für einen angenehmen Aufenthalt am Start braucht. Es sollte dort auch ein Abfallbehälter sein, der den Müll aufnimmt.
Kippen und anderer Müll gehören nicht
auf den Boden. Glasscherben und Drahtreste werden von barfuß
laufenden Fliegern automatisch eingesammelt.
Privatfahrzeuge sollten zur Schonung des Platzes möglichst
wenig auf den Platz fahren und da auch nur die Randwege benutzen.
Akaflieg und AFV bilden eine Ausbildungsgemeinschaft und sind Vereinsausbildungsbetriebe der nichtgewerblichen Luftfahrerschule LV Berlin. Wir bilden unseren fliegerischen Nachwuchs selbst aus. Die Voraussetzungen hierfür sind die Ausbildungsflugzeuge, die Fluglehrer und natürlich die Flugschüler. Die Ausbildungsflugzeuge stehen fast immer zur Verfügung, es sei denn es ist gutes Überlandflugwetter. Jedes Wochenende stehen ein bis zwei Fluglehrer gem. Fluglehrer-Dienstplan zur Verfügung.
Nur zeigt die Erfahrung, daß die Flugschüler
nicht so häufig anzutreffen sind, wie es dem Fortschritt ihrer Ausbildung
dienlich wäre.
Ein wichtiges satzungsmäßigen Ziel beider Vereine ist der Leistungs- (sprich) Überlandflug. Der sollte so oft wie möglich praktiziert und auch dokumentiert werden.
Einzelheiten sind auf der DMST-Seite des LV-Berlin zu finden
Um es mal scharf zu formulieren, wer das nicht, oder schlampig
tut, verhält sich vereinsschädigend. Die Leistungsstärke
eines Vereins und eines Platzes wird nicht zuletzt an den geflogenen Überlandkilometern
gemessen, was sich letztlich in den finanziellen Förderungen niederschlägt.
Natürlich soll Fliegen Spaß machen und man kann und soll auch just for fun fliegen. Jedoch sollte der Leistungsflug Vorrang haben, der ja auch Spaß macht.
Unter Spaßfliegen verstehen manche aber auch kunstflugartige Manöver und geile (sprich niedrige "wettbewerbslike") Überflüge.
Das Üben von Grenzflugzuständen gehört hier natürlich nicht hin.
Kunstflug ist generell und besonders natürlich am Platz nur unter Beachtung der geltenden Vorschriften erlaubt.
Flug- und Startleiter dürfen ungenehmigten Kunstflug am Platz nicht zulassen, wenn sie sich nicht selbst rechtliche Probleme einfangen wollen.
Was weiter weg passiert, wird nur durch die persönliche Disziplin kontrolliert.
Niedrige Überflüge zu "Trainingszwecken"
sollten wenn überhaupt nur von erfahrenen Piloten zelebriert werden
und zwar mit ausreichender Fahrtreserve - nie quer zum Platz und auf gar
keinen Fall darf der Flugweg über Häuser führen. !!!Verstöße
muß der Flugleiter mit Startverbot ahnden.!!! Waghalsige
Flugmanöver gehen oft gut, oft aber auch nicht. Gute
Beispiele werden ignoriert - Schlechte werden nachgemacht!
Startunterbrechungen sind die häufigste Art der Störung des Flugbetriebs. Dazu gehört der Seilriß, der in der Ausbildung geübt wird. Nach dem Seilriß nach Lee wegkurven.
Wetterbedingte Störungen des Flugbetriebs sind hauptsächlich
bei gewittrigen Wetterlagen zu erwarten. Hier sollte mit dem Abruch des
Flugbetriebs nicht bis zum "GehtNichtMehr" hinausgezögert werden.
Gewitterböen sind oft recht heftig und schon manches Flugzeug hat
eine solche nicht überlebt. Gewittrige Schauer sind oft sehr ergiebig
und durchnässen Mensch und Gerät ganz schnell.
Es muß nicht immer gleich ein Flugunfall sein. Jeder
hat einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und sollte mit den Grundregeln vertraut
sein.
Zur Auffrischung: http://www.drk.de/erstehilfe
Bei schweren Unfällen ist in jedem Fall ein Arzt zu holen.
Telefonnummern hängen am Infobrett in der Flugleitung überm Telefon.
Man kann sich nicht gegen jedes Risiko versichern und es ist einfach besser, eine Versicherung garnicht erst in Anspruch nehmen zu müssen. So sollte man für sich und manchmal auch für andere mitdenken und handeln.
Folgende Versicherungen bestehen:
- Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Fluglehrer-Haftpflichtversicherung
Passagier-Haftpflichtversicherung D-1877,D-3056,D-KOOT
Halter-Haftpflichtversicherung
Kasko-Versicherung D-3056 und D-KOOT
Sitzplatz-Unfallversicherung für D-KOOT
Ordnung ist das halbe Leben, weil als ein wichtiger Sicherheitsaspekt und ein Beschleuniger für Abläufe jedweder Art anzusehen ist.
Erfahrungsgemäß sehen Startwagen und Pitty aus wie Sau. Das muß nicht sein und jeden Abend sollten beide entrümpelt werden.
In Erinnerung rufen muß man auch, daß die
Startlisten
Dokumente darstellen und daß sie nur von Schreibkundigen mit funktionierendem
Schreibgerät lückenlos
ausgefüllt werden müssen.
Die Flugleitung ist ein Betriebsraum, der in der Zulassung
vorgeschrieben ist und in dem nur die für den Flugbetrieb relevanten
Dinge was zu suchen haben und die man nicht erst unter einem Haufen Müll
selbst suchen muß.
Vor Überlandflügen Flugzeug, Hänger und Ausrüstung bereits an der Halle komplettieren. Persönliche Ausrüstung, Überland-Utensilien, Flugbücher, Ausbildungsunterlagen ständig aktualisieren.
An dieser Stelle sei noch ein Hinweis auf das sorgfältige Eintragen in die Telefon-/Internetnutzungsliste und die Anwesenheitslisten angebracht, sowie das korrekte Ringaufhängen vor Getränkegenuß. Hinterher vergißt man es leicht.
Hektik und Stress sind wie im richtigen Leben vermeidbar, wenn sauber und überlegt vorbereitet und gehandelt wird.
"Schnell - schnell" hat schon häufig zu Unfällen
und zu Käschtle geführt.
11. Schluss
Bei Beachtung der genannten Punkte steht einer erfolgreichen Flugsaison, Fluglager,
etc. nun nichts mehr im Wege.
